Rennstrecken AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Abschluss des Vertrages
1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter Speed Industries den Abschluss eines
Teilnahmevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Mit der Anmeldung
erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch Speed Industries zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird Speed Industries dem Kunden eine
Teilnahmebestätigung per E-Mail zukommen lassen.


§ 2 Bezahlung
1. Der Kunde hat bei Abschluss des Teilnahmevertrages eine Anzahlung gemäss Anmeldung zu bezahlen.
2. Der Teilnahmepreis wird, soweit im Angebot und in der Bestätigung auf keine anderen
Zahlungsbedingungen hingewiesen wurden, 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig und ist vom Kunden fristgerecht zu bezahlen.
3. Etwaige Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
1. Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Speed Industries innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Dem Kunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder im Falle des
Nichterscheinens an der Veranstaltung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung ist Speed Industries
berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffene Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen. Speed Industries kann diesen Ersatzanspruch nach ihrer Wahl konkret berechnen oder unter
Berücksichtigung der nachstehenden Staffelung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis
pauschalieren, unbeschadet des Rechts des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Hierfür sind folgende Prozentsätze maßgeblich falls keine abweichenden Regelungen getroffen wurden:
bis zum 28. Tag vor der Veranstaltung EUR 50,-
vom 28. Tag bis 18. Tag vor der Veranstaltung 50 %
vom 18. Tag oder weniger vor der Veranstaltung 100 %
2. Jeder angemeldete Teilnehmer kann sich bis zum Veranstaltungsbeginn durch einen Dritten ersetzen
lassen, wenn er dies Speed Industries mitteilt. Speed Industries kann jedoch der Teilnahme des Dritten
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Veranstaltung nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des
angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der zwischen Speed Industries und dem angemeldeten
Teilnehmer bestehende Vertrag nicht berührt. Für den Fall der Teilnahme des Dritten kann Speed Industries vom Teilnehmer zusätzlich zum Preis die tatsächlich entstanden Umbuchungskosten verlangen.
§ 4 Kündigung/Absage durch Speed Industries
1. Speed Industries kann den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Speed Industries, so behält sie den Anspruch auf den Teilnahmepreis.
2. Speed Industries kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Teilnahmepreis nicht
fristgerecht bezahlt. Bei diesem Rücktritt wegen Zahlungsverzuges kann Speed Industries vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe der genannten Pauschalsätze verlangen oder den Schaden konkret
berechnen, wobei an die Stelle des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden der Zugang der
Kündigungserklärung von Speed Industries beim Kunden tritt. Der Kunde hat in diesem Fall keinerlei
Ansprüche.

3. Ist in den Angeboten für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
worden, steht der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag unter der auflösenden Bedingung, dass diese
bestimmte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht erreicht, endet das Vertragsverhältnis des Kunden mit Speed Industries, falls Speed Industries nicht erklärt, die Veranstaltung trotzdem durchführen zu wollen. Bei Nichtdurchführung hat der Kunde Anspruch auf volle Erstattung bereits einbezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Speed Industries ist verpflichtet, dem Kunden von dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unverzüglich Mitteilung zu machen.
§ 5 Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Speed Industries den Vertrag kündigen. Speed Industries wird am
Morgen der Veranstaltung eine Streckenabnahme durchführen und spätestens dann über eine definitive
Durchführung der Veranstaltung entscheiden.


§ 6 Verantwortung und Versicherung
1. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an
der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer und Helfer.
Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von
Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen
• den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen,
• deren Helfer, Instrukteure, Sportleiter und Sportwarte,
• der Streckenbetreiber, sonstige Streckeneigentümer und -betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie
deren Mitarbeiter, einschliesslich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen,
• Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen,
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen
außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren
auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich
in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Teilnehmer oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B.
Demonstrationsfahrten).
2. Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die
Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der
Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu
ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.
3. Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen
Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.
4. Der Teilnehmer versichert durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist.


Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung
nachgereicht werden. Der Teilnehmer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine
rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des
Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhe.

§ 7 Obligatorisch für jeden Teilnehmer
Vor der Veranstaltung wird ein Briefing abgehalten an dem die Anwesenheit für jeden Teilnehmer Pflicht ist. Jedes teilnehmende Fahrzeug wird einer Kontrolle unterzogen. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch
einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand befinden und mit Abschleppvorrichtung (Haken o.ä.) ausgestattet sein. Sollte das Fahrzeug als nicht tauglich für die Veranstaltung befunden werden, behält sich Speed Industries das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen. In einem solchen Falle hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.


§ 8 Art der Veranstaltung
Fahrtraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine umfänglich ausgerüstete Rennstrecke, die ausschliesslich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und nicht der Ermittlung der kürzesten Fahrtzeit, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr.


§ 9 Werbung / Verkauf
Die Bewerbung von Produkten jeglicher Art während der Events ist nur durch Absprache mit Speed Industries im Vorfeld möglich. Es ist ausdrücklich untersagt Flyers, Stickers oder sonstiges Werbematerial zu verteilen. Davon ausgenommen sind Beschriftungen auf Fahrzeugen. Der Verkauf von jeglichen Artikeln ist auf dem Gelände der Veranstaltung untersagt. Besonders Essen und Getränke sind dadurch betroffen.


§ 10 Sonstiges
Während der Trainingsfahrten sind Sicherheitsgurte anzulegen, ferner sind Schutzhelme für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben – eventuelle Beifahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein; die Fahrzeuge dürfen mit maximal 2 Personen besetzt sein.
Sollten Fahrzeuge mit und ohne Strassenzulassung im Starterfeld sein, so werden diese in jeweilige Gruppen aufgeteilt. Dies Gruppen werden abwechselnd auf die Strecke gelassen

Stand: 21.04.2022, Pfäffikon SZ